Über die so genannte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter von Behörden kursiert viel Halbwissen. Motzige Bürger drohen gerne damit, viel Wirkung wird in aller Regel aber nicht erzielt. Wenn man mit der betreffenden Behörde regelmäßig zu tun hat, sollte man zudem bedenken, dass man in ihren Augen nicht gerne zum Hauptsympathieträger avanciert, wenn man diesen Weg beschreitet.
Sie ist aber, wenn man weiß, wie Behörden funktionieren, ein todsicheres Mittel, um einen Antrag schnell durchzukriegen.
Das geht so: Antrag einreichen, vier Wochen warten und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beim Ministerium einlegen. Das Ministerium macht daraufhin eine Anfrage beim Amt. In der Regel will der Abteilungsleiter vom Amt gut dastehen und sorgt dafür, dass der Antrag auf der Stelle bearbeitet wird, damit er in seiner Darstellung ans Ministerium schreiben kann, dass alles schon fertig ist. Dann kann der Antragsteller sich über seinen Bescheid freuen und die Beschwerde wieder zurückziehen. Hat auch den Vorteil, dass dieser eine spezielle Fall von der Behörde ständig bevorzugt wird, da man sich als Sachbearbeiter nicht noch mehrmals die Arbeit einer Stellungnahme zu einer Anfrage vom Ministerium machen will.
[Autor: anonym]
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